Podcast Folge 10: "It is not just the fact of history."
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In der zehnten Folge des Podcasts „Halle nach dem Anschlag“ sprechen wir über den 10. Prozesstag am 08.09.2020. Max Privorozki, Vorstand der Jüdischen Gemeinde Halle wurde als Zeuge vernommen, ein Gemeindemitglied und Rabbinerin Rebecca Blady sowie Naomi Henkel-Gümbel – alle hatten am Tag des Anschlags Jom Kippur in der Synagoge gefeiert.
Presseschau: Rachel Spicker hat für Belltower News mehrere Nebenkläger*innen interviewt, darunter Rebecca Blady. Democ veröffentlichte einen Kurzbericht zum Prozesstag.
In der neunten Folge des Podcasts „Halle nach dem Anschlag“ sprechen wir über den 9. Prozesstag am 02.09.2020. Das Gericht vernahm weitere Überlebende aus der Synagoge als Zeug_innen und zwei Menschen, auf die der Angeklagte vor der Synagoge seine Waffe angelegt hatte. Im Blog gibt es zusätzlich eine schriftliche Zusammenfassung und eine Presseschau.
Presseschau: Im Interview mit der Jüdischen Allgemeine spricht Christina Feist über die Bedeutung ihrer Aussage und ihre Rolle als Nebenklägerin. Die Süddeutsche Zeitung berichtet unter dem Titel „Jetzt hör mal zu“ unter anderem über Feists Aussage. Christina Feist hat sich danach in einem Leserbrief an die SZ gewandt. Der Kurzbericht zum neunten Prozesstag von democ ist hier einsehbar.
In der fünften Folge des Podcasts „Halle nach dem Anschlag“ sprechen wir über den kurzen 5. Prozesstag am 03.08.2020, an dem lediglich ein Gutachten über die Waffen des Angeklagten verlesen wurde und durch die Richterin angeordnet, Teile der Akten im sogenannten „Selbstleseverfahren“ in den Prozess einzubringen. Fortgesetzt wird der Prozess ab dem 25. August 2020.
Der fünfte Prozesstag war ein „Überbrückungstermin“ – da die Hauptverhandlung nicht mehr als drei Wochen unterbrochen werden darf, wurde ein kurzer Termin angesetzt, bevor der Prozess nun bis Ende August pausiert. Die Vorsitzende Richterin verlas ein Gutachten des Kriminaltechnischen Instituts des Bundeskriminalamts, das eine Maschinenpistole, eine Pistole und eine Flinte des Angeklagten untersucht hatte. Dabei kam es zu dem Ergebnis, dass alle selbstgebauten drei Waffen potentiell Menschen töten können und mit handelsüblichen Waffen vergleichbar sind. Das Gericht ordnete zudem an, dass eine ganze Reihe von Dokumenten im Wege des sogenannten Selbstleseverfahrens in den Prozess eingebracht werden und nicht über mündliche Verlesung im Gericht. Der Prozess pausiert bis zum 25. August 2020.
In der vierten Folge des Podcasts „Halle nach dem Anschlag“ sprechen wir über den 4. Prozesstag am 29.07.2020, das Umfeld des Angeklagten, die Ladung der Angehörigen des Angeklagten und die Vernehmung von Zeug_innen, welche die Familie des Angeklagten kennen und darüber, warum Öffentlichkeit auch im Gerichtssaal wichtig ist. Im Blog gibt es zusätzlich eine schriftliche Zusammenfassung und eine Presseschau.
Der Staatsschutzsenat des OLG Naumburg setzte die Verhandlung am 29.07.2020 mit der Vernehmung einer Reihe weiterer Zeug_innen fort, darunter der ehemalige Lebensgefährte der Halbschwester des Angeklagten – er kennt die Familie seit Jahren, hat bis heute Kontakt. Und war jedenfalls in seiner Jugend Teil einer extrem rechten Gruppierung, berichtete wie der Angeklagte Menschen rassistisch anschrie. In den Aussagen zeigt sich das Bild eines rechtsoffenen Umfelds, in dem extrem rechte, antisemitische und rassistische Aussagen immer wieder unwidersprochen blieben. Zudem wurde u.a. ein Zeuge vernommen, der mit dem Angeklagten zur Zeit des gemeinsamen Wehrdienstes in einer Kaserne lebte, sowie eine Bekannte der Mutter des Angeklagten. Vater, Mutter und Halbschwester des Angeklagten machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und sagten nicht vor Gericht aus.
In der dritten Folge des Podcasts „Halle nach dem Anschlag“ sprechen wir über den 3. Prozesstag am 28.07.2020, die Vernehmung eines BKA-Ermittlers, den Abschiedsbrief der Mutter des Angeklagten vor deren Suizidversuch und darüber, ob der Angeklagte versuchte auf seiner Flucht eine schwarze Person zu überfahren. Im Blog gibt es zusätzlich eine schriftliche Zusammenfassung des zweiten Prozesstags und eine Presseschau.
Die Befragung des Angeklagten durch Anwält_innen der Nebenklage wurde am dritten Prozesstag (28.07.2020) fortgesetzt. Durch die Vorsitzende des Senats wurden Schreiben der Mutter des Angeklagten verlesen, die Mutter hatte einen Suizidversuch unternommen. In den Schreiben finden sich antisemitische Phrasen, auf Fragen zu politischen Gesprächen in der Familie und im Bekanntenkreis antwortet der Angeklagte weiter ausweichend. Doch Vorhalte aus den Akten zeigen, dass es sie gegeben haben muss. Auch ein Nebenkläger richtet direkt Fragen an den Angeklagten. Im Anschluss wird ein Ermittler des Bundeskriminalamts vernommen, er hatte den Angeklagen in der U-Haft – noch in Halle – mehrfach vernommen. Seine Aussagen zeigen, dass der Angeklagte weitere Videos seiner Tat, die er mit einer Bodycam aufnahm, veröffentlichen wollte. Dabei wollte er auch extrem rechtes Material verwenden, das er gespeichert hatte, u.a. mit Bezug zur “Atomwaffen Division”. Weder dem Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt, noch anderen Geheimdiensten soll etwas über den Angeklagten bekannt gewesen sein.
In der zweiten Folge des Podcasts „Halle nach dem Anschlag“ sprechen wir über den 2. Prozesstag am 22.07.2020, die Befragung des Angeklagten durch die Bundesanwälte, seine Verteidiger und die Nebenklage und die Bedeutung der mündlichen Verhandlung. Im Blog gibt es zusätzlich eine schriftliche Zusammenfassung des zweiten Prozesstags und eine Presseschau.
Am zweiten Prozesstag wurde die Befragung des Angeklagten fortgesetzt und zunächst der Mitschnitt des Livestreams mit dem er seine Taten online übertrug in Augenschein genommen. Der Angeklagte zeigte sich grinsend, als die Aufnahme abgespielt wurde. Zu Beginn des Prozesstags wurden zwei weitere Nebenkläger_innen durch das Gericht zugelassen, ein Ehepaar welches die Synagoge am 9. Oktober 2019 besucht hatte. Die Verteidigung des Angeklagten scheiterte damit, Aussagen ihres Mandanten im Wortlaut protokollieren zu lassen. Anwält_innen der Nebenklage fragten insbesondere nach Verbindungen des Angeklagten zu anderen Personen, Kontakte, Onlineaktivitäten und Ideologie. Immer wieder verweigerte er die Aussage, sagt ausdrücklich, dass er “seine Leute” nicht belasten wolle. In der Befragung geht es neben Tatablauf und Radikalisierung des Angeklagten auch um eine Bitcoin-Spende die er erhalten hat.
In der ersten Folge des Podcasts “Halle nach dem Anschlag” sprechen wir über den 1. Prozesstag am 22.07.2020, die Verlesung der Anklage, die Befragung des Angeklagten durch die vorsitzende Richterin sowie über die Kundgebung in Solidarität mit den Betroffenen des Anschlags vor dem Gerichtsgebäude. Im Blog gibt es zusätzlich eine schriftliche Zusammenfassung des ersten Prozesstags und eine Presseschau.
Der Prozess gegen den Attentäter von Halle beginnt mit dem ersten Verhandlungstag am 21. Juli 2020 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg in den Räumen des Landgerichts Magdeburg. Dem Senat sitzt die Richterin Ursula Mertens vor, Anklagebehörde ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, 43 Nebenkläger_innen sind am Prozess beteiligt. Der Generalbundesanwalt wirft dem Angeklagten, neben weiteren Straftaten, die Ermordung von Jana L. und Kevin S vor und versuchten Mord an 68 Menschen. In seinen Aussagen lässt der Angeklagte, der sich zu den Vorwürfen einlässt, keinen Zweifel daran, dass er am 9. Oktober 2019 so viele Menschen wie möglich in der Synagoge töten wollte, gesteht Jana L. und Kevin S. erschossen zu haben, sagt zu weiteren Tat- und Alternativplänen aus. Immer wieder äußert er sich antisemitisch, rassistisch, extrem rechts. In der Befragung geht es auch um seine Orientierung am Attentat von Christchurch, rechtsextreme Gruppierungen und Waffenbau.