In der ersten Folge des Podcasts “Halle nach dem Anschlag” sprechen wir über den 1. Prozesstag am 22.07.2020, die Verlesung der Anklage, die Befragung des Angeklagten durch die vorsitzende Richterin sowie über die Kundgebung in Solidarität mit den Betroffenen des Anschlags vor dem Gerichtsgebäude. Im Blog gibt es zusätzlich eine schriftliche Zusammenfassung des ersten Prozesstags und eine Presseschau.
Der Prozess gegen den Attentäter von Halle beginnt mit dem ersten Verhandlungstag am 21. Juli 2020 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg in den Räumen des Landgerichts Magdeburg. Dem Senat sitzt die Richterin Ursula Mertens vor, Anklagebehörde ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, 43 Nebenkläger_innen sind am Prozess beteiligt. Der Generalbundesanwalt wirft dem Angeklagten, neben weiteren Straftaten, die Ermordung von Jana L. und Kevin S vor und versuchten Mord an 68 Menschen. In seinen Aussagen lässt der Angeklagte, der sich zu den Vorwürfen einlässt, keinen Zweifel daran, dass er am 9. Oktober 2019 so viele Menschen wie möglich in der Synagoge töten wollte, gesteht Jana L. und Kevin S. erschossen zu haben, sagt zu weiteren Tat- und Alternativplänen aus. Immer wieder äußert er sich antisemitisch, rassistisch, extrem rechts. In der Befragung geht es auch um seine Orientierung am Attentat von Christchurch, rechtsextreme Gruppierungen und Waffenbau.
Presseschau: “Rechtsextreme Tiraden vor Gericht” ist der Bericht von democ. zum ersten Prozesstag überschrieben; zudem hat democ. ein “Prozessprotokoll” veröffentlicht; im Blog der Nebenklage gibt es die “Gemeinsame Erklärung von NebenklägerInnen im Prozess gegen den Attentäter von Halle” sowie mehrere Redebeiträge von der Kundgebung vor dem Gericht zu lesen; leftvision hat mit einer der Nebenklägerinnen gesprochen, die am Tag des Anschlags in der Synagoge war “Zeugin und Nebenklägerin blickt kritisch zurück” (Video); RIAS dokumentiert “Antisemitismus und behördliches Fehlverhalten: Halle vor dem Prozess”, zur Anklage siehe die „Pressemitteilung“ des Generalbundesanwalts.