In der zweiten Folge des Podcasts „Halle nach dem Anschlag“ sprechen wir über den 2. Prozesstag am 22.07.2020, die Befragung des Angeklagten durch die Bundesanwälte, seine Verteidiger und die Nebenklage und die Bedeutung der mündlichen Verhandlung. Im Blog gibt es zusätzlich eine schriftliche Zusammenfassung des zweiten Prozesstags und eine Presseschau.
Am zweiten Prozesstag wurde die Befragung des Angeklagten fortgesetzt und zunächst der Mitschnitt des Livestreams mit dem er seine Taten online übertrug in Augenschein genommen. Der Angeklagte zeigte sich grinsend, als die Aufnahme abgespielt wurde. Zu Beginn des Prozesstags wurden zwei weitere Nebenkläger_innen durch das Gericht zugelassen, ein Ehepaar welches die Synagoge am 9. Oktober 2019 besucht hatte. Die Verteidigung des Angeklagten scheiterte damit, Aussagen ihres Mandanten im Wortlaut protokollieren zu lassen. Anwält_innen der Nebenklage fragten insbesondere nach Verbindungen des Angeklagten zu anderen Personen, Kontakte, Onlineaktivitäten und Ideologie. Immer wieder verweigerte er die Aussage, sagt ausdrücklich, dass er “seine Leute” nicht belasten wolle. In der Befragung geht es neben Tatablauf und Radikalisierung des Angeklagten auch um eine Bitcoin-Spende die er erhalten hat.
Presseschau: NSU Watch und der VBRG bieten eine “Prozessdokumentation” der ersten beiden Tage vor Gericht auf Deutsch, Englisch und Russisch; unter dem Titel “Nebenklage bringt Angeklagten aus dem Konzept” berichtet democ. über den zweiten Prozesstag und stellt zudem ein „Prozessprotokoll“ zur Verfügung; “Memories are still fresh and painful”, die Deutsche Welle hat ausführlich mit Betroffenen des Anschlags gesprochen und gedreht (Englisch); der MDR blickt auf “Die Verantwortung der Medien” in der Berichterstattung über den Prozess.